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Wurde über Ihr Unternehmen der Konkurs eröffnet? Keine Panik

Wir haben schon für unzählige Unternehmen den Konkurs aufgehoben - bisher mit einer 100%-igen Erfolgsquote. Kontaktieren Sie uns sofort (ab der Konkurseröffnung  haben wir nur 10 Tage Zeit) , damit wir auch für Ihr Unternehmen den Konkurs wieder aufheben können

Konkurs Aufheben

Es ist wichtig, dass Sie uns sofort kontaktieren, da für die Beschwerde ab der Konkurseröffnung nur 10 Tage Zeit bleiben.

Schnelle Reaktion

100%-ige Erfolgsquote

Bisher haben wir - bei  erfüllten Voraussetzungen* - eine 100%-ige Erfolgsquote für die Aufhebung von Konkursen.

*Die konkreten Chancen werden von uns vorab analysiert.

Chancen

Haben Sie Chancen auf die Aufhebung Ihres Konkurs?

Bei der Aufhebung des Konkurses gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sie haben die Betreibung bereits vor der Konkurseröffnung bezahlt.

2. Sie haben die Betreibung noch nicht bezahlt.

Beim Punkt 1 sind die Chancen (bei Bezahlung der Betreibung, allfälliger Gerichtskostenvorschüsse etc. vor der Konkurseröffnung) grundsätzlich sehr gut. Jedoch haben wir auch bei der Möglichkeit 2 eine nahezu 100%-ige Erfolgsquote, solange Sie die Betreibung und die Kosten im Nachhinein bezahlen können. Hier muss ausserdem noch die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens nachgewiesen werden, wobei wir auch hier genau wissen, ob diese gegeben ist oder nicht.

Bereits bezahlt

Hier sind die Chancen grundsätzlich sehr gut. Kontaktieren Sie uns jedoch sofort!

Noch nicht bezahlt

Solange Sie die Schuld inklusive Kosten und Zinsen sofort bezahlen können und wir nachweisen, dass Ihr Unternehmen insgesamt zahlungsfähig ist, gibt es auch hier gute Chancen.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit wir keine Zeit verlieren. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter:

41 79 324 10 43

office@pfenningerlaw.ch

Kundenmeinungen

Das sagen unsere Kunden. 

Wir helfen auch Ihnen. Kontaktieren Sie uns sofort unverbindlich per Telefon oder E-Mail

+41 79 324 10 43

office@pfenningerlaw.ch

"Plötzlich kam ein Brief, in welchem ich von der Konkurseröffnung erfuhr! Ich wusste gar nicht was passiert ist. Zum Glück konnte der Konkurs durch unsere Anwältin aufgehoben werden und wir können weiter arbeiten."

"Ich habe vergessen dem Konkursgerichr mitzuteilen, dass ich die Schuld bezahlt habe und dann wurde der Konkurs eröffnet. Ich dachte alles sei verloren. Danke, dass Sie mich geretet haben."


Die Pfenninger Law GmbH

Rechtsanwältin Sheila Pfenninger
M.A. HSG in Law and Economics

Mit Sitz im Wirtschaftsstandort Wollerau (Kanton Schwyz) hat sich unsere Anwaltskanzlei, die Pfenninger Law GmbH, mit Fokus im Bereich Wirtschaftsrecht, speziell auf den Bereich des Konkursrechts - insbesondere die Aufhebung/Widerruf von Konkursen - spezialisiert.

Die juristisch anspruchsvolle Materie des Konkursrechts erfordert ein fundiertes "Know-How". Dies sowohl im rechtlich-theoretischen Bereich, als auch in der praktischen Umsetzung. Beide Anforderungen können wir für Sie - dank unserer langjährigen Expertise - vollumfänglich erfüllen.

 

Als professioneller Verteter Ihrer Interessen nehmen wir Ihr dringendes Anliegen unverzüglich an die Hand und können in den Gerichtsverfahren sowie in der Koordination mit den Konkursämter auf unseren breiten Erfahrungsschatz und ein umfangreiches persönliches Netzwerk zurückgreifen.

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