Wenn über Ihr Unternehmen der Konkurs eröffnet wurde ist es essentiell, dass Sie schnell reagieren, damit dieser Konkurs wieder aufgehoben werden kann. Nach dem Erhalt des Entscheides über die Konkurseröffnung - das heisst nachdem Sie den eingeschriebenen Brief entgegengenommen haben - läuft eine Frist von 10 Tagen. Diese kann nicht verlängert werden.

Innert dieser 10 Tage muss eine Beschwerde gegen die Konkurseröffnung eingereicht werden, damit ihr Konkurs aufgehoben werden kann. Hierbei empfehlen wir dringend, dass Sie sich an eine spezialisierte Anwltskanzlei - wie beispielsweise unsere - wenden, damit diese die Beschwerde für Sie erstellen und Sie durch den Prozess führen können.
Damit die Beschwerde gutgeheissen und der Konkurs aufgehoben wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Für den Fall, dass die Forderung, welche zum Konkurs geführt hat, wie auch die Gerichtskosten schon vor der Eröffnung des Konkurses bezahlt wurde, muss dies nachgewiesen werden. Weiter müssen alle weiteren Kosten des Konkursamtes in Erfahrung gebracht werden und am besten beim oberen Gericht hinterlegt werden.
Für den Fall, dass die Forderung, welche zum Konkurs geführt hat noch nicht beglichen wurde müssen Sie diesen Betrag - am besten - beim oberen Gericht hinterlegen. Zusätzlich müssen Sie auch hier die Kosten des Konkursamtes in Erfahrung bringen und hinterlegen. Als eine weitere Voraussetzung muss hier - im Gegensatz zum Fall, in welchem die Forderung schon zuvor beglichen wurde - die Zahlungsfähigkeit Ihrer Unternehmung nachgewiesen werden. Wir werden Ihnen hierbei helfen und Sie wissen lassen, welche Informationen und Dokumente wir hierzu von Ihnen benötigen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt und in einer Beschwerde dargelegt sind, wird diese eingereicht. Wir verlangen auch immer eine sogenannte aufschiebende Wirkung. Ob diese gewährt wird, erfahren Sie meist schon innert 1-2 Tagen nach der Einreichung. Wird sie gewährt, können Sie bis zum schlussendlichen ENtscheid des Gerichts - dieser kann und wird mehrere Wochen dauern - Ihr Geschäft weiterführen, als wäre kein Konkurs eröffnet worden. Weiter werden in solchen Fällen die Veröffentlichungen im SHAB wieder rückgängig gemacht.
Nach wenigen Wochen kommt - hoffentlich - der positive Entscheid, dass der Konkurs über Ihr Unternehmen aufgehoben wurde.
Verlieren Sie somit keine Zeit und kontaktieren Sie uns unverzüglich für eine kostenlose Ersteinschätzung, damit wir Ihren Konkurs aufheben können.
Sheila Pfenninger
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